Hinweise gemäß BattG und EAR

Hinweise gemäß BattG und EAR

Hinweis zum Gesetz der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren (BattG)
Gemäß dem oben aufgeführten Gesetzes müssen wir Sie auf folgendes Hinweisen:
Da in unseren Sendungen Batterien und Akkumulatoren enthalten sein können, sind wir verpflichtet Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkumulatoren gesetzlich verpflichtet. Altbatterien und -akkumulatoren können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung und Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien und Akkumulatoren enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Sie können die Batterien und Akkumulatoren nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel, kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückgeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endbenutzer die üblichen Mengen sowie solche Altbatterien und -akkumulatoren beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien und -akkumulatoren in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
durchkreutzte Muelltonne Das Zeichen mit der durchkreuzten Mülltonne bedeutet, dass Sie Batterien und Akkumulatoren nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Neben diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:
  Pb:
Cd:
Hg:
  Batterien und Akkumulatoren enhalten Blei
Batterien und Akkumulatoren enhalten Cadmium
Batterien und Akkumulatoren enhalten Quecksilber
 
Hinweis zum Gesetz der abfallrechtlichen Produktverantwortung für elektrische, bzw. elektronische Altgeräte und dessen Entsorgung(EAR)
Gemäß dem oben aufgeführten Gesetzes müssen wir Sie auf folgendes Hinweisen:
  • Elektrische, bzw. elektronische Geräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
  • Sie sind, als Endverbraucher, gesetzlich verpflichtet diese zurückzugeben.
  • Diese können Sie unentgeltlich bei allen kommunalen Sammelstellen (Elektro-, Elektronikschrott) abgeben. Vor der Abgabe haben Sie Altakkumulatoren, bzw. Altbatterien die nicht fest verbaut sind zu entnehmen und gemäß dem "BattG" (siehe oben) zu entsorgen.
  • Nur so stellen Sie eine umweltgerechte Entsorgung sicher
     
Wir gelten nur als Vertreiber nicht als Hersteller.
 
Stand: 01.04.2016

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